Einige gesetzliche Krankenkasse gewähren Zuschüße zu den osteopathischen Behandlungen.

Da es sich dabei um eine freiwillige Leistung der Kassen handelt, variieren auch die jeweiligen Bedingungen, die zu erfüllen sind, um diese Zuschüße zu erhalten.

Diese Bedingungen haben sich in den letzten Jahrer immer wieder, teilweise deutlich, geändert.

 

Es macht daher Sinn sich im Vorfeld bei der eigenen Krankenkasse über die aktuell geltende Regelung zu erkundigen.